Rechtsprechung
AG Straubing, 23.03.2009 - 2 C 163/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Das perfekte SV-Honorar-Urteil gegen die HUK Coburg Versicherung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; …
Auszug aus AG Straubing, 23.03.2009 - 2 C 163/09
Die Gegenmeinung (vgl. AG Hagen, NZV 2003, 144, 145.) berücksichtigt insoweit nicht, dass es dem Geschädigten bei Sachverständigengutachten mangels Vergleichsmöglichkeiten - wie oben ausgeführt - noch weniger als bei Mietwagenkosten überhaupt möglich sein dürfte, vor der Auftragserteilung die Angemessenheit einer Vergütung zu beurteilen. - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Straubing, 23.03.2009 - 2 C 163/09
Dagegen hat das OLG Sachsen-Anhalt, NZV 2006, 546, in einem vergleichbaren Fall gegen eine Anwendung des § 315 BGB bei Sicherungsabtretung entschieden (so auch die Klägerseits zitierten Urteile des AG Straubing in den Verfahren 2C 1440/99 und 2 C 692/00).
- AG Otterndorf, 10.05.2021 - 2 C 51/21
Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur
Mangels allgemein zugänglicher Tarifübersichten ist es dem Geschädigten nicht möglich, die Tarife der Sachverständigen zu überprüfen, so dass der Geschädigte den aus seiner Sicht notwendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/10; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09). - AG Otterndorf, 14.11.2019 - 2 C 209/19 Seite 4/7 -5- wendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/1 0; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09).
- AG Otterndorf, 15.08.2016 - 2 C 179/16 Mangels Tarifübersichten ist es dem Geschädigten nicht möglich, die Tarife der Sachverständigen zu überprüfen, so dass der Geschädigte den aus seiner Sicht notwendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/10; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09).
- AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16 Mangels Tarifübersichten ist es dem Geschädigten nicht möglich, die Tarife der Sachverständigen zu überprüfen, so dass der Geschädigte den aus seiner Sicht notwendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/10; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09).